Informationen über die Rassekaninchenzucht

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 160.000 Rassekaninchenzüchter, die in fast  5.000 Vereinen organisiert sind. Diese örtlichen Vereine sind mit den über 600 Handarbeits- und Kreativgruppen sowie den mehr als 2.600 Jugendgruppen in über 500 Kreisverbänden zusammengefasst, die wiederum in 20 Landesverbänden zusammengeschlossen sind. Daneben gibt es in den Landesverbänden noch über 400 Spezialclubs, deren Aufgabe die Züchtung und ständige Verbesserung einzelner Kaninchenrassen sowie die Herauszüchtung erbfester Stämme ist. Während in den einzelnen Zuchtvereinen immer mehrere Kaninchenrassen gezüchtet werden, spezialisiert man sich in den Clubs überwiegend auf nur eine Rasse. Die weltweit unbestritten führende Dachorganisation, der die 20 Landesverbände angehören, ist der Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V. (ZDRK).

Die einzelnen Kleintier- oder Kaninchenzuchtvereine haben Vereinsnummern, die sich dann auch in den Ohren der Kaninchen der Vereinszüchter wiederfinden. Am Beispiel eines Vereines (K 49 Zierenberg) soll dargestellt werden, was diese Vereinsnummer (hier „K 49“) eigentlich bedeutet.

Warum heißt der Zierenberger Verein "K 49"? Er ist nicht etwa, wie oft vermutet wird, im Jahre 1949 gegründet und der Buchstabe "K" besagt nicht etwa, dass es sich hier um einen Kleintier- oder Kaninchenzuchtverein handelt. Das "K" ist die Kennung für den Landesverband Kurhessen, dem der K 49 Zierenberg angehört. Jeder Landesverband hat eine bestimmte Kennung (z.B. "B" für Bayern, "HH" für Hamburg oder "Z" für Württemberg-Hohenzollern). Und jeder Verein innerhalb der einzelnen Landesverbände hat wiederum bestimmte Vereinsnummern. Die "49" ist also die Vereinsnummer des Zierenberger Klein-tierzuchtvereins innerhalb des Landesverbandes Kurhessen.

Rassekaninchen, die ein Züchter auf Ausstellungen präsentieren oder zur weiteren Zucht ein- setzen möchte, müssen u.a. tätowiert sein, das bedeutet, die Tiere bekommen bestimmte Kennzeichen in die Ohren, damit nachvollzogen werden kann, wer diese Tiere gezüchtet hat bzw. was das Tier für Vorfahren hat. Dies lässt sich dann in den sogenannten Vereinszuchtbüchern, die innerhalb des Vereins geführt werden müssen, nachprüfen.

Es können nur Kaninchen tätowiert werden, die reinrassig sind. Man muss also, um Rassekaninchen ausstellen zu können, reinrassige Tiere haben, die eine Art "Stammbaum" haben.

Anhand der Vereinszuchtbücher kann lückenlos festgestellt werden, von welchen Elterntieren dieses Tier abstammt. Das geht dann natürlich auch über den Verein hinaus, wenn man bei-spielsweise Tiere von Züchtern anderer Vereine für die eigene Zucht gekauft hat. Weiterhin muss man auch Mitglied in einem Kleintier-/Kaninchenzuchtverein sein, damit die Tiere tätowiert und somit auch später ausgestellt werden können. Kaninchen von einem sogenannten "Halter" - im Gegensatz zu einem Kaninchenzüchter ist ein Kaninchenhalter nicht Mitglied in einem Verein - sind meistens nicht reinrassig und dürfen - auch wenn es sich um reinrassige Tiere handeln würde - nicht ausgestellt werden.

Es gibt bei den Kaninchen zahlreiche Rassen und Farbenschläge. Man kann je nach Neigung, Zeit und Platz sowohl kleinere Rassen (z.B. die Zwergkaninchen) oder mittlere Rassen (z.B. Weiße Wiener) bis hin zu den großen Rassen (z.B. Deutsche Riesen) züchten.

Ein Züchter, der die Rassekaninchenzucht in einem Verein betreibt, sollte - je nach Rasse – etwa 20 bis 50 Kaninchen pro Rasse (bei durchgezüchteten Rassen können auch deutlich weniger Tiere notwendig sein!) innerhalb eines Zuchtjahres aufziehen. Nicht alle Jungtiere können auch später einmal ausgestellt und/oder zur Weiterzucht verwendet werden.

Je mehr Tiere ein Züchter aufziehen kann - was natürlich die entsprechende Anzahl an Ställen bzw. Buchten voraussetzt - desto größer ist die Chance, später viele gute Kaninchen zur Verfügung zu haben, um diese dann bei Ausstellungen zeigen bzw. sie zur Zucht einsetzen zu können.

Eine Häsin (so wird das weibliche Kaninchen genannt) kann bis zu dreimal im Jahr Junge bekommen. Dies wird jedoch nur selten praktiziert, um die Häsin nicht zu sehr zu beanspruchen. Teilweise werden aber Probewürfe durch- geführt, um zu sehen, wie die Vererbung erfolgt. Grundsätzlich wird eine Häsin pro Zuchtjahr jedoch nur einmal oder zweimal gedeckt. Ein Wurf umfasst - je nach Rasse - ca. drei bis zehn Jungtiere. Die meisten Züchter lassen grundsätzlich von Dezember bis Juni ihre Häsinnen von den Rammlern (den männlichen Tieren) decken. Es ist aber durchaus möglich, dies auch früher zu tun, weil auch Jungtiere, die in den Monaten November und Dezember geboren werden, für das folgende Zuchtjahr tätowiert und dann auch ausgestellt werden dürfen.

Nach etwa 31 Tagen werden dann die Jungen geboren, die dann im Laufe des Jahres bei verschiedenen Schauen, soweit die Tiere zur Ausstellung geeignet sind, gezeigt werden können.

Eine Ausstellung soll dem Züchter zeigen, ob er vor Monaten erfolgreich seine Häsinnen  mit den entsprechenden Rammlern gepaart und die Nachkommen nach bestimmten, für eine Ausstellung erforderlichen, Kriterien ausgewählt hat. Nicht jede Häsin bzw. nicht jeden Rammler kann man für eine Weiterzucht verwenden und auch nicht jedes Tier ist für eine Ausstellung geeignet. Hier kommt es auf die Erfahrung und das Fingerspitzengefühl des Züchters an, die wirklich besten Tiere seines Bestandes auszuwählen und den Preisrichtern und der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Bewertet werden die Rassekaninchen dann beispielsweise nach Körperform, Typ und Bau, nach der Farbe und Qualität des Felles, nach der Sauberkeit und bei bestimmten Rassen auch nach ihrer Zeichnung usw. Alttiere werden zudem noch gewogen, weil hier auch das Gewicht eine Position der Bewertung darstellt. Welche Kriterien bei der jeweiligen Rasse bewertet werden bzw. wie die einzelnen Positionen beschaffen sein müssen, wird im sogenannten "Standard" festgelegt, in dem genau beschrieben ist, wie ein Tier dieser Rasse auszusehen hat und was als leichter oder schwerer Fehler von den Preisrichtern zu bestrafen ist.

Die Züchter, die an einer Ausstellung teilnehmen wollen, müssen bei größeren Schauen bereits Wochen vorher an den Ausrichter melden, welche Tiere ausgestellt werden sollen, denn es müssen gewisse Vorbereitungen, wie beispielsweise das Organisieren und Aufstellen einer entsprechenden Anzahl von Käfigen, das Drucken der Bewertungskarten usw., getroffen werden. Die Aussteller müssen dann auch das sogenannte "Standgeld" bezahlen. Ein Züchter, der z.B. vier Tiere ausstellt, muss mit allen Nebenkosten je nach Schau etwa 20 bis 70 Euro bezahlen, das dann zur Deckung der Kosten des ausrichtenden Vereins (Anmietung der Ausstellungsräume, Honorar der Preisrichter, Ankauf von Pokalen und Ehrenpreisen usw.) sowie in Teilbereichen für Geldpreise verwendet wird. Kleinere Schauen auf Vereins- oder Kreisebene können hinsichtlich der Meldegebühren deutlich günstiger sein.

Einige Tage vor der Ausstellung müssen dann die Tiere "schaufertig" gemacht werden. Das bedeutet, dass der Züchter seine Tiere speziell für diese Ausstellung vorbereiten und "herausputzen" muss. Dazu gehört das Schneiden der Krallen (vorn hat das Kaninchen jeweils fünf und hinten jeweils vier Krallen), das Säubern der Geschlechtsecken sowie die Fellpflege. Weiterhin muss das Kaninchen auf Fehler untersucht werden. Fehler können z.B. sein: Weiße Haare im Fell eines dunkelfarbigen Kaninchens, eine abgebrochene Kralle, verschiedenfarbige Krallen, eine Wamme bei einem Rammler bzw. bei kleineren Rassen auch bei einer Häsin, eine Kahlstelle im Fell des Tieres usw. Derartige Fehler werden dann bei der Bewertung, die unmittelbar vor einer Schau stattfindet, vom Preisrichter bestraft. Das kann bedeuten, dass dieses entsprechende Tier entweder weniger Punkte (ein Tier kann theoretisch bis zu 100 Punkte erzielen. 98,5 Punkte sind jedoch schon äußerst selten!) bekommt oder sogar mit "nb" ("nicht befriedigend") bewertet wird, was wiederum den Aussteller von einer Preisvergabe ausschließt.

Vor einer Alttierschau muss ein Züchter seine Tiere, die er ausstellen möchte, auch wiegen. Für jede Rasse sind bestimmte Mindest- und Höchstgewichte festgelegt worden, die im Standard festgeschrieben sind. Ist ein Tier zu leicht oder liegt es unter dem Mindest- oder über dem Höchstgewicht, so wird es mit Punktabzug bestraft oder sogar von der weiteren Bewertung ausgeschlossen, bekommt also das bereits angesprochene "nb".

Sollte ein Züchter feststellen, dass ein Kaninchen vor der Ausstellung einen Fehler aufweist oder nicht das Mindestgewicht hat bzw. über dem Höchstgewicht liegt, kann er für dieses Tier ein anderes Tier ummelden, sofern er weitere Tiere zur Verfügung hat und diese auch in diese Zuchtgruppe "passen". Bei einer Ausstellung präsentiert der Züchter überwiegend "Zuchtgruppen", die in der Regel aus vier Tieren bestehen. Diese vier Tiere müssen entweder aus einem Wurf stammen oder es werden jeweils zwei Tiere aus zwei Würfen ausgestellt. Eine weitere Möglichkeit einer Zuchtgruppe ist das Ausstellen eines Elterntieres (entweder Rammler oder Häsin) und drei Nachkommen aus einem Wurf dieses Elternteiles. Um den Züchtern bessere Chancen einzuräumen, sich an Ausstellungen zu beteiligen, sind in den meisten Landesverbänden die Zuchtgruppe III zugelassen worden. Hier besteht die Möglichkeit, aus beliebig vielen Würfen die vier besten Tiere auszusuchen. Allerdings müssen alle Tiere aus dem laufenden Zuchtjahr sein und es müssen auch beide Geschlechter vertreten sein.

Es ist also oft gar nicht so einfach, entsprechende Zuchtgruppen bei einer Ausstellung zu zeigen. Der Aussteller muss streng nach den vorgegebenen Richtlinien handeln und hat - wenn einmal ein Tier einen Fehler aufweisen und somit für die Ausstellung ausfallen sollte - oft keine Möglichkeit, doch noch eine gute Sammlung bei der Schau zu zeigen. Um hier dann doch noch erfolgreich bei einer Ausstellung abzuschneiden, muss der Züchter über eine ausreichende Erfahrung verfügen, die er im Laufe seiner züchterischen Tätigkeit und auch durch Schulungen auf Vereins-, Kreisverbands- und Landesverbandsebene, Züchteraussprachen bzw. erfahrene Züchter innerhalb des Vereins bekommt.

Am Ende des alten bzw. zu Beginn des neuen Zuchtjahres kann der Züchter seine Tiere selektieren, d.h., Kaninchen auswählen, die für die weitere Zucht geeignet sind. Diese Tiere werden dann in den folgenden Wochen und Monaten verpaart, damit bei den im Sommer beginnenden Schauen wieder zahlreiche Rassekaninchen ausgestellt werden können. Tiere, die beispielsweise ein schlechtes Fell haben, ihr Mindestgewicht nicht oder nur schwer erreichen, eine schwache Körperform haben oder andere im Standard beschriebene leichte oder schwere Fehler haben und diese negativen Merkmale dann eventuell an die Nachkom-men vererben würden, werden von der weiteren Zucht ausgeschlossen.

Anfang des neuen Jahres muss der Züchter Platz in seinen Ställen haben, denn die Kaninchen dürfen überwiegend nur im laufenden Zuchtjahr ausgestellt werden. Bei Jungtierschauen dürfen beispielsweise auch nur Jungtiere - das sind Kaninchen, die in den Monaten November oder Dezember des Vorjahres oder ab Januar des laufenden Zuchtjahres geboren wurden – ausgestellt werden. Sogenannte Alttiere, die früher geboren wurden, kann man hier nicht ausstellen. Diese Tiere können allenfalls bei späteren Schauen als Elterntiere in der Zuchtgruppe I mit drei Nachkommen eines Wurfes aus dem laufenden Zuchtjahr ausgestellt werden. Deshalb ist jeder Züchter bestrebt, möglichst viele ausstellungsgeeignete Jungtiere eines Zuchtjahres zu bekommen und er wird nur relativ wenige Alttiere - ausgenommen die Zuchttiere - mit in das neue Zuchtjahr nehmen.

Wenn das alte Zuchtjahr zu Ende geht, laufen die Vorbereitungen für das neue Zuchtjahr allmählich an. Diejenigen Züchter, die größere Rassen züchten, müssen nun ihre Häsinnen decken lassen, damit die Jungtiere zu den Ausstellungen des neuen Zuchtjahres gut entwickelt sind bzw. dann bei den Alttierschauen auch ihr Mindestgewicht besitzen.

Die Tragezeit einer Häsin dauert zwischen 28 und 32 Tagen. Einige Tage vor dem Werfen bauen die meisten Häsinnen ein Nest aus Stroh und Heu für ihre Jungen. Zusätzlich rupfen sie sich an der Unterseite ihres Körpers Fellhaare aus, um das Nest damit auszupolstern bzw. die Jungen später damit zu bedecken. Wenn eine Häsin einmal kein Nest baut, muss der Züchter diese Arbeit übernehmen, denn wenn die Jungen nicht in das Nest gelegt, sondern im Stall verstreut werden, können sie erfrieren.

Sofort nach dem Werfen beginnt die Häsin mit dem Säugen der Jungen. Diese kommen blind auf die Welt und öffnen erst nach ca. zehn bis vierzehn Tagen ihre Augen. Nach etwa zwei bis drei Wochen - die kleinen Kaninchen haben dann schon ein richtiges Fell - verlassen die Jungen ihr Nest und hoppeln durch den Stall bzw. nehmen zusätzlich zur Muttermilch auch schon selbständig Futter auf. Die Muttermilch ist besser als das beste Futter. Deshalb ist ein Kriterium für die Auswahl einer Zuchthäsin u.a. auch ihre Säugeleistung. Eine Häsin säugt ihre Jungen etwa bis zu sieben Wochen lang. Wenn die Häsin nicht mehr säugt, setzt der Züchter die Jungen ab, d.h., er trennt entweder nur die Mutter von den Jungtieren oder setzt aber auch die Jungtiere gleich in einzelne Buchten oder lässt noch einige Zeit nur die Rammler bzw. nur die Häsinnen zusammen. Hier gibt es mehrere Alternativen des Absetzens, die überwiegend von den Erfahrungen der einzelnen Züchter abhängig sind. Einige Züchter nehmen die Häsin auch gleich nach der Geburt aus der Bucht mit den Jungen heraus und setzen sie nur zum Säugen wieder nach dort zurück.

Eine trächtige und auch eine säugende Häsin muss mit hochwertigem Futter, angereichert mit Vitaminen, gefüttert werden. Bei den Jungtieren muss der Züchter sehr behutsam das Futter zusammenstellen, denn die noch jungen Lebewesen sind sehr sensibel und können durch falsche Fütterung erkranken oder verenden.

Nach einigen Wochen füllt der Züchter dann die Zuchtmeldung aus und gibt diese dem Vereinszuchtbuchführer, der dann die entsprechenden Eintragungen im Vereinszuchtbuch vor
nimmt. Danach können die Tiere vom Tätowiermeister des Vereins tätowiert werden. Die Jungtiere bekommen dann in das rechte Ohr die jeweilige Kennung des Landesverbandes (z.B. „K“) und die Vereinsnummer (z.B, „49“). Tiere der Züchter des bereits beispielhaft angesprochenen K 49 Zierenberg erhalten dann also die Tätowierung  "K49". In das linke Ohr wird das Geburtsdatum und die laufende Zuchtbuchnummer tätowiert. Die erste Zahl steht für den Geburtsmonat (1 = Januar, 3 = März usw.) und die zweite Zahl bezeichnet das Geburtsjahr (8 = 2008, 9 = 2009, 0 = 2010 usw.). Die dann folgenden Zahlen geben an, welche Nummer der jeweiligen Rasse laut Zuchtbuch des Vereins dieses Kaninchen trägt.

Das erste Tier einer Rasse, das im Januar 2009 geboren wurde, trägt dann also die Tätowierung "191".

Tiere von Jungzüchtern (Kindern und Jugendlichen) werden zwischen der Kennung des Landesverbandes und der Vereinsnummer zusätzlich mit einem "J" gekennzeichnet. Somit würden also z.B. die Kaninchen von Jungzüchtern des K 49 im rechten Ohr die Tätowierung "KJ49" tragen.

In der Kaninchenzucht gibt es sogenannte Kaninchenhalter und Kaninchenzüchter. Der Unterschied besteht darin, dass ein Halter von Kaninchen die Tiere überwiegend (abgesehen von den Haltern, die lediglich ein Tier oder nur wenige Tiere als „Schmusetiere“ halten) lediglich zum Eigenbedarf großzieht, d.h., er hält die Tiere - oftmals sind das keine reinrassigen Kaninchen, sondern "Mischlinge" -, um sie später der Nahrungskette zuzuführen. Daneben gibt es durchaus auch Halter, die ebenfalls reinrassige Tiere züchten, diese aber aufgrund nicht vorhandener Vereinszugehörigkeit nicht ausstellen. Ein Kaninchenzüchter dagegen ist Mitglied in einem Verein und züchtet eine bestimmte Kaninchenrasse, also reinrassige Tiere, deren Vorfahren lückenlos anhand des Vereinszuchtbuches nachgewiesen werden können. Er möchte seine Tiere später bei Ausstellungen zeigen und sucht den Wettbewerb mit anderen Züchtern. Nur der Züchter, der einem Verein angehört und der seine reinrassigen Tiere tätowieren lässt, kann diese Kaninchen auch ausstellen.

Zweck eines Kleintier- oder Kaninchenzuchtvereins ist die Förderung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Rassekaninchenzucht. Daneben soll die Jugend an diese sinnvolle Freizeitbeschäftigung herangeführt, die Liebe zum Tier und zur Natur geweckt und die damit verbundene Verantwortungsbereitschaft gegenüber Lebewesen und der Umwelt geschult werden.

Jeder Züchter möchte seine Kaninchen möglichst an das Idealtier, das im Standard des ZDRK konkret beschrieben wird, heranzüchten. Dies kann er erreichen, indem er einerseits seine Rasse genau kennt, d.h. weiß, wie das Tier aussehen und beschaffen sein muss und andererseits die Vererbungslehre beherrscht. Der Züchter muss negative und positive Merkmale seiner Zuchttiere und auch die Merkmale deren Vorfahren kennen und die Tiere dann so verpaaren, dass nach Möglichkeit die negativen Merkmale ausgemerzt werden und bei den Nachkommen überwiegend die positiven Eigenschaften vorhanden sind. Dies ist ein Prozess, der oft über viele Jahre hinweg andauert. Man kann nicht - obwohl die Kaninchen als sehr fruchtbar gelten - innerhalb weniger Monate gute Rassekaninchen züchten und meinen, nun hätten die Kaninchen nur noch positive Eigenschaften. Für einen Rassekaninchenzüchter gibt es immer wieder Rückschläge und er muss jedes Jahr neu seine Tiere überprüfen und hinsichtlich der Merkmale zur Zucht einsetzen oder von der Zucht ausschließen bzw. auch hin und wieder eine "Blutauffrischung" durchführen und Zuchttiere eines anderen Züchters bzw. aus einem anderen Stamm oder einer anderen Linie hinzukaufen.

Ziel eines jeden Rassekaninchenzüchters ist es also, dass seine Tiere dem Rassestandard möglichst nahe kommen, um dann auch bei den Ausstellungen erfolgreich zu sein.

Rassekaninchenzüchter müssen auch bestimmte Auflagen und gesetzliche Bestimmungen beachten. So sind die Ausstellungstiere beispielsweise bei sehr vielen Ausstellungen zu impfen.

Daneben sind für den Züchter die tierschutzrechtlichen Bestimmungen, also z.B. die Maße der einzelnen Kaninchenbuchten oder Transportkisten, die für die Fahrten zu den Ausstellungen benutzt werden, von großer Bedeutung. Diese einzelnen Maße sind teilweise gesetzlich festgeschrieben (Tierschutzgesetz, Tierschutztransportverordnung usw.) bzw. werden ergänzend oder auch erweitert teilweise von den Landesverbänden bestimmt. Er hält diese Regelungen streng ein bzw. geht sogar noch darüber hinaus, denn er hat Spaß an und mit seinen Tieren und nur wenn seine Tiere sich wohlfühlen und gedeihen, ist er zufrieden und wird ein erfolgreicher Züchter und Aussteller sein. Hier steht der ideelle Wert (sinnvolle Freizeitbeschäftigung, Umgang mit und Nähe zu der Natur, Wettbewerb bei Ausstellungen, Vereinsleben) im Vordergrund.

Termine

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ZDRK-Tagungen:
ZDRK-Tagung 5. - 9. Juni 2024 in Niefern (LV Baden)

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Schauen:

29. Bundes-Rammlerschau 25./26. Januar 2025 in Magdeburg

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Haltungsrichtlinie

BroschüreBroschüre Ein Verband für Groß und Klein (2016)

BroschüreEinsteigerbroschüre (2015)

BroschüreGemeinsam für eine erfolgreiche Rasse-Kaninchenzucht (2014)

BroschüreSonderausgabe Öffentlichkeitsarbeit (2017)