Die Standard-Fachkommission des ZDRK informiert

Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat auf ihrer Sitzung am 27. Januar 2011 anläss-lich der Bundes-Rammlerschau in Rheinberg unter anderem Standardergänzungen und Neuerungen bei den Neuzüchtungen beschlossen. Hier die wichtigsten Informationen:

  1. Ergänzungen zur Bewertung von Häsinnen mit Jungtieren => Bewertung homozygoter Muttertiere mit Jungtieren
    In Übereinstimmung mit der Zuchtvorschrift/Zuchtempfehlung für die spalterbigen Rassen (Standard 2004, Seite 9) erhalten die Hinweise zur Bewertung von Häsinnen mit Jungtieren (Seite 13) folgende Fassung:
    Häsinnen mit Jungtieren werden nach ihrem Gesamteindruck bewertet und ohne Hilfspunkte nach den obigen Wertnoten beurteilt.
    Gemeldet werden können:
    A) Häsin mit mindestens drei Jungen bei Zwergwiddern, Zwergschecken, Hermelin, Farben-zwergen, Zwerg-Satin, Zwerg-Rexen, Zwerg-Fuchskaninchen, den Zeichnungsrassen der Klassen 2 und 6 sowie den Mantelschecken und spalterbigen Rassen (Mar-der/Siamesen) der Klassen 3, 5 und 6;
    B) Häsin mit mindestens vier Jungen bei allen anderen Rassen.

    Die Wertnote ist unabhängig von der Anzahl der ausgestellten Jungen, sofern die vorstehende Mindestforderung erfüllt ist.
    Sichtbar schwere Fehler bereits bei einem Jungtier mindern die Wertnote. Bei den spalterbigen Rassen bleiben die nicht standardgemäß gefärbten oder gezeichneten Jungtiere (z.B. homozygote Dunkelmarder/Dunkelsiamesen oder schwach gezeichnete bzw. Dunkelschecken) unberücksichtigt, sofern die oben vorgeschriebene Mindestzahl standardgemäßer Jungtiere erreicht ist. Sofern das Muttertier homozygot ist (z.B. Russenfarbige, Dunkel-marder oder Dunkelschecke) erfolgt die Bewertung nach dem Gesamteindruck in den Positionen 1 bis 3. …"
  2. Hinweis zu Ummeldungen bei Zuchtgruppenwettbewerben
    Auf Anfrage wird der Passus zur Nachmeldung eines Elterntieres (Standard 2004, Seite 16, drittletzter Absatz) zwecks Klarstellung wie folgt ergänzt: „Wird bei einer Zuchtgruppe 2 im Rahmen der Ummeldung der Einsatz eines Elterntieres notwendig, so steht es an der Stelle des Tieres, das es ersetzt. Die Zuchtgruppe ist als Zuchtgruppe 1 zu bewerten, sofern die drei Nachkommen aus einem Wurf sind."
  3. Beschlüsse zu den Neuzüchtungen nach Ablauf der Sperrfrist
    Wie bereits dem Bericht über die Neuzüchtungen auf der BRS in Rheinberg („Kaninchenzei-tung 5-6/2011) zu entnehmen war, wurden wichtige Entscheidungen nach Abschluss der Zu-lassungssperrfrist getroffen.

    a) Streichung von Neuzüchtungen
    Die Holländer, japanerfarbig blau-gelb-weiß und die gescheckten Farbenzwerge, thüringer-farbig-weiß mit Mantelzeichnung wurden entsprechend AAB § 4 aus der Genehmigungsliste gestrichen, da in der fünfjährigen Erprobungsphase sowohl in der Qualitätsentwicklung als auch hinsichtlich der Verbreitung keine Fortschritte festzustellen waren und die Ausstel-lungsaktivität auf BS und BRS minimalen Anforderungen nicht genügte. Die bisher erteilten befristeten Züchtungsgenehmigungen erlöschen mit sofortiger Wirkung.
      
    b) Anerkennung als Rasse bzw. Farbenschlag zum 1. Oktober 2012
    Die Mecklenburger Schecken, wildfarben-weiß, dunkelgrau- und eisengrau-weiß sowie die Großen Marder, blau als zweiter Farbenschlag der GrM und die Zwerg-Fuchskaninchen, gelb als weiterer Farbenschlag der farbigen ZwFu werden aufgrund der auf den BS und BRS nachgewiesenen positiven qualitativen und quantitativen Entwicklung zum Ende des nächs-ten vollständigen Zuchtjahres anerkannt. Bei den Großen Mardern und Zwerg-Fuchskaninchen dient die Anerkennung gleichzeitig der Sicherung einer breiteren Zuchtbasis für den Rassetyp.
    Die gescheckten Farbenzwerge mit schwarz-weißer und blau-weißer Mantelzeichnung wer-den ebenfalls anerkannt, weil Qualitäts- und Breitenentwicklung die Bedingungen zur Auf-nahme in den Rassenstandard erfüllt haben.
    Die Nachzuchttiere dieser Farbenschläge werden weiterhin bis zum 30. September 2012 mit „N“ tätowiert, aber ab  1. Oktober 2012 in der Allgemeinen Abteilung mit Punkten bewertet.
    Die Hasenkaninchen, schwarzlohfarbig sollen ebenfalls zum genannten Datum anerkannt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass auf der Bundesschau in Erfurt - De-zember 2011 - bei einem deutlich höheren Anteil der ausgestellten Tiere der Nachweis er-bracht wird, dass die Brustlohe normalen Anforderungen an die Rumpfzeichnung genügt. Die Vorschriften zur Kennzeichnung und Bewertung sind dann entsprechend anzuwenden.

    c) Belassung im Anerkennungsverfahren
    Für die übrigen bisherigen Neuzüchtungen wurde eine letzte Bewährungsfrist von drei Jah-ren bis zur Bundesschau in Karlsruhe – Dezember 2013 - beschlossen. Wenn in diesem Zeit-raum die Anerkennungsbedingungen nicht erfüllt werden, erfolgt die Streichung aus der Ge-nehmigungsliste.

    d) Zulassung neuer Neuzüchtungen
    Als weitere Neuzüchtungen werden mit sofortiger Wirkung die Kleinschecken, wildfarben-weiß und die Löwenköpfchen, rhönfarbig zugelassen und in das Anerkennungsverfahren aufgenommen, da alle Zulassungsbedingungen erfüllt wurden. Die Landesverbände können ab sofort entsprechende Züchtungsgenehmigungen erteilen.

Peter Mickmann, Vorsitzender der ZDRK-Standardkommission,
und Walter Hornung, Redaktion

Neuüchtungen im ZDRK, Stand 02/2011

Lfd. Nr. Rasse/Farbenschlag zugel.seit Anz. der reg. Zuchten, LV Erläuterungen
01 Champagne-Silber 2005 07, 05 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013
02 Mecklenburger Schecken, thüringerfarbig-weiß 1997 15, 09 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013
03 Mecklenburger Schecken, eisengrau- und dunkelgrau-weiß 2004 08, 05 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung
04 Mecklenburger Schecken, wildfarben-weiß 2004 08, 05 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemei-nen Abteilung
05 Große Marderkaninchen, blau 2003 16, 08 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung
06 Hasenkaninchen, lohfarbig schwarz 2004 92, 15 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach unter Bedingung (Brustlohe) in der Allgemeinen Abteilung
         
07 Kleinschecken, wildfarben-weiß 2011 09, 03 NEU
         
08 Zwergschecken, thüringerfarbig-weiß 2004 08, 04 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013
09 Farbenzwerge, gescheckt wildfarben-weiß (Mantelzeichnung) 2004 12, 07 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013
10 Farbenzwerge, gescheckt schwarz-weiß (Mantelzeichnung) 2003 34, 13 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allge-meinen Abteilung
11 Farbenzwerge, gescheckt blau-weiß (Mantelzeichnung) 2004 25, 10 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allge-meinen Abteilung
         
12 Satin-Rhön 2000 23, 11 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013
13 Zwergsatin, rot 2000 42, 12 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2011, danach in der Allgemeinen Abteilung
         
14 Schwarzgrannen-Rexe 2003 16, 07 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013
         
15 Zwergfuchskaninchen, gelb 1998 07, 05 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung
16 Löwenköpfchen, rhönfarbig 2011 07, 05 NEU

Anmerkungen: Holländer, japanerfarbig blau-gelb-weiß, und Farbenzwerge, thüringerfarbig-weiß, ab Februar 2011 gestrichen; erteilte Züchtungsgenehmigungen erloschen

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