ZDRK ruft zur Teilnahme an der Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) auf
- vor 19 Stunden
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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat führt derzeit eine Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) durch. Der Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter (ZDRK) begrüßt diese Initiative und ruft seine Mitglieder dazu auf, sich an der Befragung zu beteiligen. Die Überprüfung der GOT bietet die Chance, auf bestehende Probleme aufmerksam zu machen und die besonderen Anforderungen der Rassekaninchenzucht stärker in den Blick zu rücken.
Besondere Situation der Rassekaninchenzucht
Die organisierte Rassekaninchenzucht unterscheidet sich in vielen Punkten sowohl von der klassischen Heimtierhaltung als auch von großen gewerblichen Nutztierbeständen. Dennoch bildet die derzeitige Gebührenordnung diese Besonderheiten nur unzureichend ab.
Ein Beispiel sind die regelmäßigen Impfungen gegen RHD und Myxomatose. Viele Züchter halten mehrere Tiere in einem Bestand und führen diese Impfungen planmäßig und vorbeugend durch. Während in anderen Bereichen der Tierhaltung – etwa bei Geflügelbeständen – durch die Möglichkeit der Bestandsbetreuung und Bestandsimpfung wirtschaftliche und organisatorische Vorteile genutzt werden können, bestehen für Kaninchenbestände vergleichbare praxisgerechte Regelungen bislang nur eingeschränkt. Günstigere Konditionen lassen sich daher häufig nur durch individuelle vertragliche Vereinbarungen mit den behandelnden Tierärztinnen und Tierärzten erreichen.
Aus Sicht des ZDRK liegt das eigentliche Problem deshalb nicht allein in der Frage, ob Kaninchen als Heim- oder Nutztiere eingeordnet werden, sondern vor allem darin, dass die Gebührenordnung keine ausreichend praxistauglichen Regelungen für die tierärztliche Betreuung von größeren Rassekaninchenbestände vorsieht.
Vielfalt der Kaninchenhaltung berücksichtigen
Kaninchen werden in Deutschland in ganz unterschiedlichen Nutzungsformen gehalten: als Heimtiere, in der organisierten Rassekaninchenzucht, in landwirtschaftlichen Betrieben, für wissenschaftliche Zwecke oder zur Selbstversorgung. Diese Vielfalt macht deutlich, dass eine pauschale Einordnung der Tierart den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wird.
Auch Prof. Dr. Steffen Hoy, einer der renommiertesten deutschen Wissenschaftler auf dem Gebiet der Kaninchenhaltung, weist darauf hin, dass die verschiedenen Nutzungsrichtungen des Kaninchens jeweils eigene Anforderungen und Rahmenbedingungen mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, anstatt sämtliche Haltungsformen nach denselben Maßstäben zu bewerten.
Der ZDRK sieht die Evaluierung der GOT daher als Chance, die Besonderheiten der organisierten Rassekaninchenzucht stärker zu berücksichtigen. Präsident Bernd Graf hat bei einer ersten Befragung bereits deutlich die Forderung aufgestellt, Kaninchenzuchtbestände bei der Impfung den Geflügelbeständen gleichzusetzen (GOT-Ziffer 263 ff). Dies wäre durch eine minimale Anpassung der GOT möglich und würde danach Kosten von unter einem Euro je Tier bedeuten gegenüber den Kosten für Kaninchen als Heimtiere, die im niedrigen bis hohen zweistelligen Euro-Bereich liegen. Ziel sollte es sein, praktikable Regelungen für die tierärztliche Bestandsbetreuung zu schaffen und insbesondere prophylaktische Maßnahmen wie Impfungen gegen RHD und Myxomatose auch bei Kaninchen in Nutztier-Beständen wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können.
Jetzt an der Umfrage teilnehmen
Der ZDRK empfiehlt allen Mitgliedern, sich an der Evaluierung der GOT zu beteiligen und ihre praktischen Erfahrungen einzubringen. Jede Rückmeldung kann dazu beitragen, die besonderen Rahmenbedingungen der organisierten Rassekaninchenzucht sichtbar zu machen und langfristig Verbesserungen bei der tierärztlichen Versorgung sowie den damit verbundenen Kosten zu erreichen.
Unser Ziel ist eine Gebührenordnung, die den Tierschutz stärkt und gleichzeitig die Realität einer verantwortungsvoll betriebenen Rassekaninchenzucht angemessen berücksichtigt.
Zur Umfrage geht es mit diesem Link: https://afc-public-services.limesurvey.net/665446?lang=de
Was ist die Tierärztegebührenordenung (GOT) eigentlich?

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) ist eine bundesweit geltende Rechtsverordnung, die die Vergütung tierärztlicher Leistungen in Deutschland regelt. Sie enthält ein umfassendes Verzeichnis tierärztlicher Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe und legt dafür verbindliche Gebührenrahmen fest, innerhalb derer die Abrechnung erfolgt. Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich unter anderem nach dem Zeitaufwand, der Schwierigkeit der Leistung und den besonderen Umständen des Einzelfalls. Ziel der GOT ist es, eine transparente, nachvollziehbare und angemessene Vergütung sicherzustellen und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige tierärztliche Versorgung zu gewährleisten.
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