Information zu Gebührenbescheiden für das Transparenzregister
Liebe Zuchtfreundinnen, liebe Zuchtfreunde,
basierend auf dem Geldwäschegesetz versendet aktuell der Bundesanzeiger Verlag als registerführende Stelle für die Führung des Transparenzregisters Gebührenbescheide. Eine Registrierung im Transparenzregisters ist für eingetragene Vereine in Deutschland verpflichtend. Gemeinnützige Vereine können jedoch die Gebührenbefreiung beantragen.
Gestern hat der BDRG in einer sehr guten Zusammenstellung seine Mitglieder mit einer exzellenten Zusammenstellung von Zuchtfreund Droste informiert. Aufgrund der sehr guten Zusammenarbeit unserer Verbände können wir diese Zusammenstellung mit kleinsten Anpassungen dankenswerter Weise verwenden. Das Dokument befindet sich hier zum Download (PDF-Datei) und sollte die momentan herrschende Unsicherheit beheben.
Neben den gesetzlichen Grundlagen finden sich Hinweise zur Prüfung auf die Echtheit der Rechnung in den Texten, so dass eine erste Prüfung leicht erfolgen kann.
Zudem finden Sie auf der letzten Seite des Dokumentes die Vorlagen für ein Anschreiben zur Befreiung von den Gebühren.
Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle an unsere Freunde vom BDRG für die Vorarbeit.
Bernd Graf
Präsident